Dienstwagenbesteuerung: EuGH verwirft langjährige Besteuerungspraxis Deutschlands
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist immer wieder für Überraschungen gut. Mit seinem Urteil vom 20.1.2021 (Az.: Rs. C‐288/19, QM) nahmen sich die Richter die deutsche Dienstwagenbesteuerung zur Brust. Wenngleich noch abzuwarten ist, wie die Finanzverwaltung auf das Urteil reagiert, deutet sich an, dass in einzelnen Sachverhaltskonstellationen nicht an der aktuellen Handhabung festgehalten werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-12 |