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Dritter Teil: Due Diligence

Mit den Begriffen Due Diligence (DD) (angemessene, gebührende Sorgfalt), DD- Review oder auch DD-Audit werden Analysen und Prüfungen von Unternehmen gekennzeichnet, „[…] die bei der Vorbereitung von Unternehmenskäufen und sonstigen Unternehmenstransaktionen zur Informationsversorgung des Entscheidungsträgers und der Chancen- und Risikoerkennung auf betriebswirtschaftlicher und juristischer Ebene in den Transaktionsprozess integriert werden“. Diese ganzheitliche Unternehmensanalyse bzw. -prüfung zielt darauf ab, ein Unternehmen aus allen Blickwinkeln wie z. B. Markt und Wettbewerb, Technik und Produktion, Organisation und Rechnungswesen, Recht und Steuern, Corporate Governance und Nachhaltigkeit, Psychologie und Kultur sowie Planung und Kontrolle zu untersuchen.

Seiten 227 - 283

Dokument Dritter Teil: Due Diligence