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Einladung von Geschäftspartnern zu einer Schiffsreise – Kosten trotz betrieblicher Veranlassung nicht immer abziehbar

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nach aktueller BFH-Rechtsprechung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann. Nur wenn ein solcher Zusammenhang ausgeschlossen werden könne, sei ein Abzug der Kosten möglich.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-11
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