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Einwände zum Immissionsschutz nur noch bei persönlicher Betroffenheit

Niedersachsen hat am 18. September 2020 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, damit künftig Genehmigungsverfahren, die vor allem den Immissionsschutz betreffen, schneller über die Bühne gehen können. Denn, so der Niedersächsische Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies: „Immer öfter gibt es bei genehmigungspflichtigen Investitionsprojekten Einwände, ohne dass überhaupt eine eigene örtliche oder persönliche Betroffenheit zu erkennen ist. Vielmehr sollen massenhafte Einwände, die langwierig und mühselig abgearbeitet werden müssen, den Verfahrensablauf lahmlegen. Das bremst aber oftmals wichtige Projekte in weiten Bereichen der Energiewirtschaft, der industriellen Produktionstätigkeit und der Entsorgungswirtschaft aus.“

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-25
Dokument Einwände zum Immissionsschutz nur noch bei persönlicher Betroffenheit