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Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag – Durchlaufende Posten im Reisebüro

In Ausgabe 4/2005, Seite 10, haben wir festgestellt, dass durchlaufende Posten im Reisebüro (die Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag und deren Weiterleitung an Leistungsträger) nach ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Grundsätzen
– nicht buchhalterisch zu erfassen und nicht zu bilanzieren sind und
– im Regelfall nicht zu Betriebseinnahmen oder -ausgaben führen können (Ausnahmefall: Belastung durch Nichtzahlung eines Kunden bei Verstößen gegen den Agenturvertrag).

Seiten 12 - 14

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.07.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2005
Veröffentlicht: 2005-07-01
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Dokument Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag – Durchlaufende Posten im Reisebüro