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Elektronischer Rechtsverkehr und eGovernment in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Es sei ein Gebot der Bürgernähe, dass staatliche Verwaltungen Bürgerinnen und Bürgern im privaten, ehrenamtlichen und wirtschaftlichen Alltag die Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste erleichtern. Das hierzu ergangene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) und entsprechende Landesgesetze sollen diese angenommenen Erwartungen der Allgemeinheit befriedigen und entsprechende Angebote machen. Angesichts der nach wie vor unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit und Nutzungsfähigkeiten elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten in der Bevölkerung dürfen aber elektronische Medien nicht die einzige Zugangsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Verwaltung sein, wodurch sich zusätzliche Herausforderungen für die Verwaltungen im Bereich des sog. Medienbruchs ergeben. Neben die Bestrebungen des eGovernment treten ferner die verwandten Bemühungen der Justiz in der Einführung von eJustice, insbesondere der Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Der folgende Artikel beschreibt die tatsächlichen Herausforderungen und rechtliche Vorgaben für die öffentliche Verwaltung bei Einführung einer rechtssicheren elektronischen Kommunikation und elektronischer Behördenakten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-06-07
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Dokument Elektronischer Rechtsverkehr und eGovernment in der Gesetzlichen Krankenversicherung