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Entscheidungsfreiraum der Einigungsstelle

In einem Einigungsstellenspruch kann der Arbeitgeber nicht ermächtigt werden, einen Schichtplan ohne Zustimmung des Betriebsrats bis zur Entscheidung der Einigungsstelle vorläufig durchzuführen.

§§ 76, 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG.

BAG, Beschl. v. 9.7.2013 – 1 ABR 19/12 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.03.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-20
Dokument Entscheidungsfreiraum der Einigungsstelle