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Epidemische Krankmeldungen als wilder Streik, höhere Gewalt oder als außergewöhnliche Umstände?

Schlecht kommunizierte Umstrukturierungspläne haben kürzlich im Flugbetrieb der TUIfly erstaunliche Reaktionen gezeigt, die sich in einer Vielzahl von Krankmeldungen manifestierten. Infolgedessen war das Flugmanagement der TUIfly über einige Tage erheblich gefordert, Flüge zu streichen und umzulegen sowie Charterflüge zu organisieren, um zunächst den Flugbetrieb noch aufrechtzuerhalten. Am Wochenende vom 7.-10.10.2016 stellte die TUIfly ihren Flugbetrieb dann im Wesentlichen ein. Die Erkrankungsgründe sind unbekannt. Betroffen waren jeweils konkrete einzelne Flüge und deren Besatzung. In der Gesamtschau zeigte sich, dass seitens der TUIfly ein einigermaßen geordneter Flugbetrieb nicht aufrechtzuerhalten war. Es stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Vorgänge bezogen auf die von den Flugstreichungen betroffenen Fluggäste und Pauschalreisenden sowie die daraus abzuleitenden rechtlichen Folgen und Anspruchspositionen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-09
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