Inhalt der Ausgabe 01/2013
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Der mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) bezweckte zügige Ausbau länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen wird in einem nicht unerheblichen Umfang in bereits bestehenden Stromleitungstrassen erfolgen. Das NABEG enthält für diesen Fall in § 11 eine Sonderregelung, mit der die nach §§ 4 ff. NABEG notwendigen Bundesfachplanungen in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können. Mit dem vorliegenden Beitrag werden die Einzelheiten dieses neuen Verfahrensinstruments und Fragen seiner praktischen Anwendung dargestellt.
Mit diesem Beitrag wird eine regelmäßig wiederkehrende Reihe aufgenommen, die einen Überblick über die maßgeblichen Entwicklungen des Energieregulierungsrechts geben soll. Dazu gehören wichtige gesetzliche Neuerungen, Entscheidungen der Regulierungsbehörden und Gerichtsentscheidungen. Dabei werden die Themen nach Sachzusammenhängen des Regulierungsrechts gegliedert. Angesichts der Dynamik des Rechtsgebiets muss eine Auswahl getroffen werden, die sicherlich auch subjektiv geprägt ist.
Es ist umstritten, ob die §§ 264 Abs. 3 und 264b HGB sowie die übrigen handelsrechtlichen Erleichterungs- bzw. Befreiungstatbestände auf Energieversorgungsunternehmen Anwendung finden, die gemäß § 6b EnWG verpflichtet sind ihre Jahresabschlüsse aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Geltung dieser Befreiungs- bzw. Erleichterungstatbestände ausgeschlossen ist. Dies wäre der Fall, sofern § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG einen Rechtsfolgenverweis auf die handelsrechtlichen Bestimmungen enthält und das europäische Recht einer solchen Auslegung nicht entgegensteht.
Die Frage, wie die Beschaffung von Verlustenergie und die Anerkennung der mit diesem wesentlichen Marktsegment verbundenen Kosten auszugestalten ist, hat in der Vergangenheit zu Kontroversen zwischen Regulierungsbehörden und Verteilernetzbetreibern geführt. Der folgende Beitrag stellt die von der Bundesnetzagentur für die zweite Regulierungsperiode avisierten Festlegungen in diesem Bereich vor, vergleicht die bestehende Rechtslage mit den de lege ferenda vorgesehenen Verfahren und unternimmt eine erste Bewertung.
Standpunkte
Das Interview mit Frau Müller führte Prof. Dr. Tilman Cosack.
ER aktuell
Das Jahr 2012 endete mit einer Vielzahl beachtlicher Weichenstellungen durch Gesetzgeber und Bundesnetzagentur sowie bemerkenswerten Gerichtsentscheidungen, die das Jahr 2013 prägen werden.
Rechtsprechung
§§ 5 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 2 EEG 2009, § 242 BGB
BGH, Urt. v. 10.10.2012 – VIII ZR 362/11
§§ 24, 77 Abs. 3 EnWG, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 5 ARegV, § 9 KWKG
OLG Düsseldorf – Beschl. v. 14.11.2012 – VI-3 Kart 14/12 (V)
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 EnWG, § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV
OLG Jena, Beschl. v. 23.04.2012 – 2 Kart 1/12
§§ 1, 46 EnWG, § 20 GWB
OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 – 16 U (Kart) 22/12
§ 3 KAV
LG München, Urt. v. 01.08.2012 – 37 O 22218/11
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