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Inhalt der Ausgabe 02/2021

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Aktuelles aus der Energieregulierung

Mit diesem Beitrag wird die jährliche Reihe zur Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts fortgesetzt. Es wird ein Überblick über wichtige Entwicklungen des Jahres 2020 gegeben. Dabei wird weiterhin bewusst der Schwerpunkt auf die Kernbereiche des Energieregulierungsrechts – die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und -anschluss in Deutschland und Europa – gelegt. Weitere, nicht weniger wichtige Entwicklungen aus den Bereichen Netzentwicklung oder EEG müssen anderen Beiträgen vorbehalten bleiben.

EEG 2021 – Was ist neu im Förderdschungel?

Am 01.01.2021 ist das EEG 2021 in Kraft getreten. Es ist die siebte große EEG-Novelle seit dem EEG 2000 und eine von 45 Änderungen insgesamt. Es besteht aus 208 Paragraphen, solche um Kleinbuchstaben ergänzte eingeschlossen. Das sind 198 Paragraphen mehr als im EEG 2000. Wie schlägt man sich durch einen Dschungel, den man nicht hat wachsen sehen, wenn selbst Kenner sich eingestehen müssen, dass soeben angelegte geistige Trampelpfade schneller zugewuchert sind als die Auffassungsgabe sich einen Weg bahnen kann?

Mieterstromnovelle im EEG 2021

Die Herausforderungen an den Gesetzgeber bei der Novellierung des EEG waren vielfältig und enorm. Die nachhaltige Umsetzung der Energiewende sowie die fortschreitende Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt erhöhen nicht nur die gesetzgeberischen Anforderungen und die notwendige Regelungsdichte, sondern sorgen auch für teils erhebliche Reibungsverluste. So hat der Gesetzgeber als einen der zentralen Aspekte der EEG-Novelle die teilweise Neuordnung des Rechtsrahmens für Solaranlagen identifiziert, was nicht zuletzt auch die Frage der Post-EEG-Förderung umfasste.

ER standpunkte

Interview mit Rainer Baake

ER aktuell

EEG 2021: Letzte Änderungen zum Inkrafttreten

Der Bundestag hat am 17.12.2020 das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Das entsprechend novellierte EEG 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft. Der Ende August veröffentlichte Referentenentwurf wurde durch den Gesetzesentwurf vom 19.10.2020, durch die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 11.11.2020, sowie zuletzt durch die verabschiedete Fassung auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 15.12.2020 noch entscheidend angepasst.

Rechtsprechung

Gebotsausschluss im Ausschreibungsverfahren für Freiflächensolaranlagen

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2020 – 3 Kart 177/20

Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz: Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten

OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020 – 27 U 3/20

Klage eines Dritten gegen die Genehmigung zur Ausfuhr unbestrahlter Uranoxid-Brennelemente aus Deutschland

VGH Kassel, Beschl. v. 08.12.2020 – 6 B 2637/20
vorgehend: VG Frankfurt, Beschl. v. 16.10.2020 – 6 L 2470/20.F

Anpassung der ARegV-Erlösobergrenzen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Kapitalkosten für Investitionsmaßnahmen

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2021 – 3 Kart 838/19 (V)

Duldung von Vorarbeiten für die Planung einer Höchstspannungsleitung

BVerwG, Beschl. v. 04.12.2020 – 4 VR 4/20

Feststellung des Strom-Grundversorgers

VG Stuttgart, Urt. v. 20.10.2020 – 18 K 1797/19

ER ansichtssache

Es ist Zeit: Lob auf das Fax!

Schneller, höher, stärker: Die Pandemie, deren Name endlich einmal nicht genannt werden soll, macht uns zu digitalen Olym­pionik:innen. Wir brauchen schnellere Internetverbindungen, höhere Datenübertragungsraten, stärkere Computer. Unsere Grunddisziplinen lauten MS Teams, Zoom und WebEx. Aber erst einmal nur im Triathlon. Der virtuelle Zehnkampf umfasst noch mindestens Bobfahren in VPN-Tunneln, Slalom in SSL-Verbindungen, Schlammcatchen mit TikTokBombing, Hochsprung mit HD-Cams und vieles mehr. Und das müssen wir, ach Du Schreck, auch noch selbst machen und können es nicht delegieren. Was für ein Horror!
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-15
 

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