Inhalt der Ausgabe 05/2017
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Am 30.11.2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr sog. Winterpaket, ein Vorschlag für ein umfangreiches neues Regelwerk zum europäischen Strommarkt, zu Erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz. Der Titel des Maßnahmenpakets – „Saubere Energie für alle Europäer“ – lässt bereits auf weitreichende Änderungen im europäischen Strommarkt schließen. Es soll den Übergang zu effizienter und erneuerbarer Energie für alle Europäer ermöglichen und stellt in seiner Gesamtheit nichts Geringeres dar als das vierte Elektrizitätsbinnenmarktpaket.
Die Vorzüge eines Eigenverbrauchs von Strom sind weithin bekannt. Das gilt aber offenbar nicht im gleichen Maße auch für die Voraussetzungen, unter denen ein Stromverbrauch unter den Begriff Eigenverbrauch fällt. In der Praxis firmieren daher eine ganze Reihe von dezentralen Versorgungskonzepten als Eigenverbrauch, die es bei Lichte betrachtet gar nicht sind.
Die Komplexität der Förderbedingungen macht auch vor dem Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung nicht halt. Bislang standen die Regelungen des KWKG eher im Schatten des vermeintlich zukunftsträchtigeren EEG. Nach der beihilferechtlichen Diskussion zum EEG war die Übertragung auf das KWKG allerdings unausweichlich.
Die letzten Ausschreibungen brachten Bürgerenergiegesellschaften einen durchschlagenden Erfolg. Sie erhielten 90 % der vergebenen Zuschläge. Damit stellt sich die Frage einer Begrenzung der Privilegien, wie sie aktuell im Mieterstromgesetz, aber auch schon vorher erfolgte.
ER aktuell
Rechtsprechung
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EEG 2012, § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014, §§ 35 Abs. 4 Satz 1, 35 Abs. 4 Satz 3 EEG 2012, § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017, §§ 57 Abs. 5 Satz 1, 57 Abs. 5 Satz 3, 100 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b EEG 2017
BGH, Urt. v. 05.07.2017 – VIII ZR 147/16
vorgehend: OLG Schleswig, Urt. v. 21.06.2016 – 3 U 108/15
vorgehend: LG Itzehoe, Urt. v. 26.10.2015 – 3 O 157/15
§ 118 Abs. 6 EnWG
BGH, Beschl. v. 20.06.2017 – EnVR 24/16
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.03.2016 – VI-3 Kart 17/15 (V)
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a KAV
BGH, Urt. v. 20.06.2017 – EnZR 32/16
vorgehend: OLG Celle, Urt. v. 02.06.2016 – 13 U 21/16 (Kart)
vorgehend: LG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2015 – 9 O 242/15
§§ 6a Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 3, 7 Abs. 1 Satz 5, 7 Abs. 7 Gas- NEV, § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV, §§ 21 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG
BGH, Beschl. v. 25.04.2017 – EnVR 17/16
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.01.2016 - VI- 5 Kart 33/14 (V)
§ 18 Abs. 1 Satz 2 StromNEV
BGH, Beschl. v. 20.06.2017 – EnVR 40/16
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.08.2016 – VI-3 Kart 116/15 (V)
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