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Inhalt der aktuellen Ausgabe 06/2023

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Das neue Bundes-Wärmeplanungsgesetz – Überblick und Einordnung der wesentlichen Regelungen

Der Gebäudesektor bleibt bei der Erreichung der Klimaschutzziele deutlich hinter den gesetzten Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zurück. Um das Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung bis 2045 zu erreichen, bedarf es neuer Instrumente. Nachdem bereits einige Bundesländer die Kommunen zu einer Wärmeplanung verpflichtet haben, nimmt sich der Bund nun dieser Aufgabe an und wird mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen einheitlichen Rahmen für eine flächendeckende Wärmeplanung schaffen. Die wesentlichen Inhalte des WPG sollen in diesem Beitrag erläutert werden.

Energieeffizienzgesetz – Genesis eines neuen Bundes-Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wird erstmals ein rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden damit Anforderungen aus der Neufassung der Energie effizienzrichtlinie der Europäischen Union national umgesetzt. Das EnEfG wurde am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat billigte es im zweiten Durchgang am 20.10.2023.

Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen nach der Konzessionsabgabenverordnung

Nicht zuletzt seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind die Strompreise in Deutschland massiv gestiegen. Insofern suchen stromintensive Unternehmen vermehrt nach Entlastungsmöglichkeiten. Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-) Befreiungsmöglichkeiten von der § 19-StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV), der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und nicht zuletzt auch von der Konzessionsabgabe.

Durchsetzung der Unterbrechung der Grundversorgung im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes

Der nachfolgende Kurzbeitrag befasst mit der Frage, ob das in § 19 Abs. 2 Strom-/ GasGVV niedergelegte Sperrrecht eines Energieversorgungsunernehmens (EVU) auch im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchgesetzt werden kann. Hierzu hat das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 31.01.2023 – 9 W 71/22 – ausführlich Stellung bezogen.

Standpunkte

Interview mit Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Schomerus, Leuphana Universität Lüneburg

Rechtsprechung

Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die BNetzA

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.08.2023 – 3 Kart 878/21

Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer Versorgungssperre

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.01.2023 – 9 W 71/22
vorgehend: LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 23.11.2022 – 8 O 237/22

Entlastung von Ausgleichsenergiekosten

OLG Brandenburg, Urt. v. 15.08.2023 – 6 U 11/21

Rücknahme und Rückabwicklung der Preiserhöhung eines Energielieferanten

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.08.2023 – VI-3 Kart 43/22

Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch BNetzA

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.08.2023 – 3 Kart 878/21

Planfeststellungsbeschluss für eine Erdgasfernleitung (Nr. 098, ZEELINK)

OVG Münster, Urt. v. 09.08.2023 – 21 D 54/19.AK
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2023
Veröffentlicht: 2023-11-16
 

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