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Erlebnisführer „Hugo“ versteuert mit 19%

Im Fall „Hugo“ hat das FG Niedersachsen entschieden, dass der gleichnamige Braunschweiger Erlebnisführer seine Einnahmen dem Regelsteuersatz von 19% zu unterwerfen hat.

Seiten 12 - 13

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2009
Veröffentlicht: 2009-09-20
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