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Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - kommt er oder kommt er nicht?

Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie regelt, dass die EU-Mitgliedstaaten in nationaler Eigenverantwortung einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für bestimmte Lieferungen und Leistungen einführen dürfen, die in einem speziellen Anhang zur Richtlinie (ehemals Anhang H der 6. EG-Richtlinie, nunmehr Anhang III) aufgeführt sind. Diese Liste bezeichnet ausdrücklich Beherbergungsumsätze, jedoch nicht Restaurations- bzw. Gastronomieumsätze.

Seiten 15 - 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2009
Veröffentlicht: 2009-02-18
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Dokument Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - kommt er oder kommt er nicht?