• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

EuGH-Entscheidung – „Zwischenaufenthalt“ bei Bordverkäufen auf Kreuzfahrtschiffen

Der EuGH hat entschieden, dass Aufenthalte eines Kreuzfahrtschiffs in Häfen von Drittländern, bei denen die Reisenden das Schiff – auch nur für kurze Zeit – verlassen können „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft“ sind. Was bedeutet das für die Praxis?

Seiten 15 - 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2006
Veröffentlicht: 2006-01-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument EuGH-Entscheidung – „Zwischenaufenthalt“ bei Bordverkäufen auf Kreuzfahrtschiffen