• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

EuGH-Urteil I – Stornogebühren bei Vertragsrücktritt nicht umsatzsteuerpflichtig

Bei der Stornierung von Beherbergungsleistungen durch Vertragsrücktritt sind die vom Hotelier einbehaltenen Anzahlungen als pauschalierter Schadenersatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 18.7.2007, Rs. C – 277/05; Abruf-Nr. 072892) Zu prüfen ist, inwieweit das Urteil Bedeutung für die Besteuerung von Stornogebühren in der deutschen Tourismuswirtschaft hat.

Seiten 6 - 7

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2007
Veröffentlicht: 2007-10-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument EuGH-Urteil I – Stornogebühren bei Vertragsrücktritt nicht umsatzsteuerpflichtig