EuGH-Urteil I – Stornogebühren bei Vertragsrücktritt nicht umsatzsteuerpflichtig
Bei der Stornierung von Beherbergungsleistungen durch Vertragsrücktritt sind die vom Hotelier einbehaltenen Anzahlungen als pauschalierter Schadenersatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 18.7.2007, Rs. C – 277/05; Abruf-Nr. 072892) Zu prüfen ist, inwieweit das Urteil Bedeutung für die Besteuerung von Stornogebühren in der deutschen Tourismuswirtschaft hat.
Seiten 6 - 7
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |