Fehlbeträge nach § 10a GewStG bei Umwandlungen
Steuerliche Verlustvorträge sind regelmäßig vom Untergang bedroht, insbesondere bei Umwandlungen. Dies gilt grundsätzlich entsprechend auch für Fehlbeträge nach § 10a GewStG, folgt jedoch im Detail anderen Regelungen. Gleichzeitig sind bei Mitunternehmerschaften die Unternehmer- und Unternehmensidentität zu beachten. Der Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die Thematik liefern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-04 |