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Fehlbeträge nach § 10a GewStG bei Umwandlungen

Steuerliche Verlustvorträge sind regelmäßig vom Untergang bedroht, insbesondere bei Umwandlungen. Dies gilt grundsätzlich entsprechend auch für Fehlbeträge nach § 10a GewStG, folgt jedoch im Detail anderen Regelungen. Gleichzeitig sind bei Mitunternehmerschaften die Unternehmer- und Unternehmensidentität zu beachten. Der Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die Thematik liefern.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.09.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2019
Veröffentlicht: 2019-09-04
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