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Feinstaubbelastung – Aktuelle Diskussion über den PM10-Tagesmittelwert

Es zeigt sich, dass der seit 2005 gültige Feinstaub-Tagesgrenzwert (PM10) auch zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten in vielen deutschen und europäischen Städten nicht eingehalten werden kann. Insbesondere an vom Verkehr hoch belasteten Straßen treten Überschreitungen auf. Lokale Maßnahmen alleine können in vielen Fällen die Einhaltung der Grenzwerte nicht garantieren und die neuen bzw. in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen der EU (z. B. Verschärfung der Abgasgesetzgebung bei Kfz) kommen erst in einigen Jahren wirksam zum Tragen. Wegen der absehbaren Probleme hatte die Bundesregierung, unterstützt von anderen Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission mehrmals frühzeitig aufgefordert, die nach Artikel 10 der Richtlinie 1999/30/EG vorgesehene Revision zum festgelegten Termin im Jahre 2003 vorzunehmen. Anstelle dieser Revision hat die EU-Kommission jedoch erst am 21.9.2005, zeitgleich mit ihrer „Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung“, einen Vorschlag für eine neue „Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ vorgelegt. Dieser Vorschlag enthält weiterhin neben einem PM10-Jahresgrenzwert zum Schutz vor dauerhaften Belastungen auch einen PM10-Tagesgrenzwert zum Schutz vor kurzfristig erhöhten Konzentrationen. Beide Werte sind identisch mit den bereits geltenden PM10-Grenzwerten. Die Kommission stützt sich dabei auf die Luftgüte-Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation, die anhand epidemiologischer Fakten nachweisen, dass kurzfristige ebenso wie langfristige Feinstaubexpositionen zu Gesundheitsgefahren führen. Als Lösung für die Probleme mit der Einhaltung des PM10-Tagesgrenzwertes sieht die Kommission eine Fristverlängerung bis Ende 2009 vor. Der Richtlinienvorschlag hat heftige Diskussionen über die zukünftige Gestaltung des Tagesgrenzwertes ausgelöst. Zu den Lösungsvorschlägen gehören neben der Fristverlängerung auch die Erhöhung der Anzahl der erlaubten Überschreitungstage sowie die Abschaffung des Wertes und sein Ersatz durch einen äquivalenten Jahresmittelwert. In diesem Artikel wird die Diskussion über die Luftqualitätsrichtlinie in der EU und den beteiligten deutschen Gremien über die zukünftige Ausgestaltung des PM10-Tagesgrenzwertes dargestellt und gezeigt, dass nach einer Fristverlängerung von etwa 5 Jahren, ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie, an der Mehrzahl der heutigen Messstellen mit Grenzwertüberschreitung der Tagesgrenzwert mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann und eine Erhöhung der Zahl der Überschreitungstage, wie vom EP gefordert, nicht notwendig ist.

Seiten 4 - 11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2007.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2007
Veröffentlicht: 2007-03-01
Dokument Feinstaubbelastung – Aktuelle Diskussion über den PM 10 -Tagesmittelwert