FG Düsseldorf verneint fiktives Anlagevermögen beim Hoteleinkauf
Die deutsche Reisebranche wird seit mehr als sechs Jahren (vgl. den OFL‐Erlass vom 2.7.2012, vgl. dazu Jorczyk, SRTour 08/2012 S. 14 ff.) mit einer kaum verständlichen Rechtsansicht der Finanzverwaltung behelligt und zu Unrecht mit Gewerbesteuern auf den Reisevorleistungseinkauf belastet. Wie sich aus der Auskunft der Bundesregierung aus einer noch im August 2018 gestellten Anfrage der Grünen ergibt (BT‐Drucks. 19/4136, vgl. dazu SRTour 10/2018 S. 2), zahlten Reiseveranstalter im Jahre 2010 31,8 Mio. € Gewerbesteuern. Bis zum Jahre 2013 stieg dieser Betrag auf 67,5 Mio. € an. Der Anteil, der auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei den Veranstaltern zurückzuführen ist, belief sich auf 34,73%. Dieser nach herrschender Auffassung nur scheinbaren Einnahmequelle hat das FG Düsseldorf vorerst einen Dämpfer verpasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-09 |