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Finanzamt beanstandet Nepal-Reisen

Eine aktuelle Außenprüfung der Finanzverwaltung hat dem Veranstalter von Nepal-Rundreisen einen gehörigen Schrecken eingejagt. Weil der Inhaber des Einzelunternehmens die Gruppenreisen nicht nur organisiert, sondern auch als Reiseleiter abgewickelt hatte, sollte er erhebliche Umsatzsteuer-Nachzahlungen leisten.

Seiten 7 - 9

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.07.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2008
Veröffentlicht: 2008-07-15
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Dokument Finanzamt beanstandet Nepal-Reisen