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Finanzkontrolle in der Krise
Beitrag des Rechnungshofs in außergewöhnlichen Zeiten

Finanzkontrolle und Interne Revision stehen in der Krise – wie beispielsweise der sogenannten Flüchtlingskrise – vor nicht alltäglichen Entscheidungen. Soll in außergewöhnlichen Zeiten begleitend geprüft werden? Oder sollen Prüfungen verschoben werden? Was macht Prüfung in der Krise eigentlich aus? Was sind die Erfolgsfaktoren für eine solche Prüfung? Der Hessische Rechnungshof hat seit der Gründung des Sondersenats Flüchtlingswesen im April 2016 zahlreiche Erfahrungen gesammelt. Diese wurden für die 13. DIIR-Tagung „Interne Revision in Öffentlichen Institutionen“ im April 2019 erstmals systematisch aufgearbeitet. Der folgende Beitrag stellt die Ergebnisse vor und fasst sie in Leitsätzen zusammen, welche auch außerhalb des öffentlichen Bereichs von Relevanz sind, da auch Unternehmen Krisen unterworfen sein können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2020.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-01-28
Dokument Finanzkontrolle in der Krise