Fluggepäck – Beförderungsrechte und Haftungspflichten
Ob Geschäfts- oder Urlaubsreise mit dem Flugzeug: Immer wird es auch um Reisegepäck gehen. Dies betrifft sowohl Handgepäck, welches mit in die Flugzeugkabine genommen wird, als auch aufgegebenes Gepäck, welches beim Einchecken gewogen, mit Label versehen, während des Flugs im Gepäckraum des Flugzeugs befördert und idealerweise bei Ankunft am Zielflughafen – unbeschädigt – ausgehändigt wird. Zu Zeiten des Massenverkehrs im Bereich der Flugtouristik gelingt dies jedoch häufig genug nicht: Das aufgegebene Gepäck wurde nicht mitbefördert und steht während der Reise nicht zur Verfügung, taucht vielleicht nie wieder auf oder erst viele Tage verspätet. Oder das Gepäck kann zwar vom Gepäckband genommen werden, ist aber beschädigt, oder aus dem Koffer fehlt etwas (immerhin geht etwa jedes 100. Gepäckstück beim Fliegen verloren, aber 95% aller vermissten Gepäckstücke tauchen wieder auf). Wer haftet in welchem Umfang?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-12 |