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Frühwarnverfahren nach den MaK und deren Bedeutung für die Interne Revision

Auf wirkungsvolle Weise Kreditausfälle zu minimieren, ist eines der wichtigen betriebswirtschaftlichen Ziele der Kreditinstitute. Dabei spielt die Früherkennung von Kreditrisiken anhand verschiedener Risikoindikatoren eine wesentliche Rolle. Funktionsfähige Überwachungsverfahren ermöglichen es den Banken in einem frühzeitigen Stadium, Krisensignale beim Kreditnehmer zu erkennen. Die dadurch gewonnene Reaktionszeit kann sowohl für das Kreditinstitut als auch für den Kreditnehmer von großem Vorteil sein und sinnvoll genutzt werden. Denn rechtzeitig eingeleitete Gegenmaßnahmen wie eine wirkungsvolle Krisenberatung (z. B. in- und externes Consulting) können Insolvenzen – und damit zukünftige Kreditausfälle – vermeiden helfen.

Zumindest seit der Einführung der MaK besteht die Notwendigkeit für die Kreditinstitute, Verfahren zur Früherkennung von Kreditrisiken zu implementieren (MaK Tz. 76). Diese Anforderung leitet sich direkt aus dem § 25a Abs. 1 KWG ab, der von den Kreditinstituten geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie angemessene Regelungen zur jederzeitigen Bestimmung der finanziellen Lage erfordert. Die Interne Revision in Kreditinstituten hat nach Tz. 93 MaK die Aufgabe, die Einhaltung der MaK im Allgemeinen und natürlich auch die Verfahren der Früherkennung im Speziellen zu prüfen.

Unter dem Gesichtspunkt einer risikoorientierten Revisionsplanung ist diesem Prüfungsgebiet eine hohe Priorität beizumessen und ein angemessener, risikoadäquater Prüfungsturnus festzulegen. Gerade die Prüfung von Frühwarnverfahren eignet sich insbesondere für die Interne Revision, denn diese erhält durch die Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Frühwarnverfahren die Möglichkeit, neue Formen des risikoorientierten Prüfungsansatzes – der durch die MaIR explizit gefordert wird – zu realisieren. Auch können die Erkenntnisse im Rahmen der von der Revision durchzuführenden Krediteinzelengagementprüfungen zielgerichtet genutzt werden.

Der nachfolgende Aufsatz behandelt zunächst die bankaufsichtlichen Anforderungen aus den MaK, d. h. die Grundlage für die Prüfung durch die Interne Revision. Nachfolgend werden Frühwarnverfahren /-lösungen aus der Bankpraxis vorgestellt sowie Prüfungsansätze für die tägliche Revisionsarbeit abgeleitet.

Seiten 120 - 125

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2004.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 3 / 2004
Veröffentlicht: 2004-06-01
Dokument Frühwarnverfahren nach den MaK und deren Bedeutung für die Interne Revision