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Fußball-WM 2018: Kabinett beschließt Ausnahme regeln vom Lärmschutz

Die öffentliche Übertragung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft kann auch in diesem Sommer wieder über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Die Fans können die Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-29
Dokument Fußball-WM 2018: Kabinett beschließt Ausnahme regeln vom Lärmschutz