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Gastwirtshaftung – Informationspflicht bezüglich der Beschaffenheit des Zimmersafes

Der Betreiber einer Luxusunterkunft muss im Rahmen des Zumutbaren alle möglichen Gefahren für die Gäste ausschließen. Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe muss zum Beispiel auf die Beschaffenheit eines Zimmersafes hingewiesen werden, wenn dieser nur in der Schrankwand verschraubt und somit leicht zu entfernen ist.

Seiten 18 - 19

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.03.15
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2005
Veröffentlicht: 2005-03-01
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Dokument Gastwirtshaftung – Informationspflicht bezüglich der Beschaffenheit des Zimmersafes