• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Gefahrstoffe im Verkaufsraum: Was geht, was geht nicht?

Die Neufassung Dezember 2020 der TRGS 510 enthält keine spezifischen Regelungen mehr für die Anwesenheit von Druckgaspackungen, -kartuschen und entzündbaren Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern in Verkaufsräumen. Was bedeutet das für die betriebliche Praxis von Verkaufsräumen im Groß- und Einzelhandel, im Handwerk oder in Apotheken? Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2021
Veröffentlicht: 2021-11-03
Dokument Gefahrstoffe im Verkaufsraum: Was geht, was geht nicht?