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Gehört die Umsatzsteuer zur Kaltmiete?

Im Rahmen der Betriebsprüfung für die Jahre 2013-2015 diskutieren wir bei der Berechnung des Mietanteils im Hoteleinkauf, ob die Umsatzsteuer, die wir als Reiseveranstalter bekanntlich nur aufgrund der spezialgesetzlichen Margenbesteuerung nicht abziehen können (vgl. hierzu § 25 Abs. 4 UStG als gesetzliche Grundlage), gewerbesteuerlich auch hinzugerechnet werden muss oder nicht. Wir sind der Auffassung, dass – unterstellt eine angebliche Miete im Hoteleinkauf ist überhaupt dem Grunde nach hinzurechenbar – die gewerbesteuerliche Behandlung unserer angemieteten Betriebsimmobilie nicht anders erfolgt wie der Reisevorleistungseinkauf Hotel. Und da wir voll zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, darf auch die inländische und vor allem die nicht ausländische Übernachtungsumsatzsteuer mit Gewerbesteuer belegt werden. Die Betriebsprüferin verneint dies jedoch unter Verweis auf § 9b EStG, wonach nur die abzugsfähige Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gerechnet wird. Zudem verweist sie darauf, dass auch bei Banken und Versicherungen Bruttomieten angesetzt würden. Wer hat Recht?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.11.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-09
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