Gepäckunregelmäßigkeiten – Anforderungen an die Schadensanzeige an Luftfrachtführer
Jeder Flugreisende kennt die Stresssituation: Das aufgegebene Gepäck erscheint nach Ankunft nicht auf dem Gepäckband oder wenn doch, ist es beschädigt. Was tun? Die Reisegruppe wartet schon am Transfer-Bus zum Hotel, der Reiseleiter drängelt. Wem und wie ist der Schaden bzw. der Kofferverlust anzuzeigen? Etwa schnell am Lost & Found-Schalter im Flughafengebäude, direkt bei der Fluggesellschaft oder bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters? Mündlich, fernmündlich oder telefonisch?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-11 |