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Gepäckunregelmäßigkeiten – Anforderungen an die Schadensanzeige an Luftfrachtführer

Jeder Flugreisende kennt die Stresssituation: Das aufgegebene Gepäck erscheint nach Ankunft nicht auf dem Gepäckband oder wenn doch, ist es beschädigt. Was tun? Die Reisegruppe wartet schon am Transfer-Bus zum Hotel, der Reiseleiter drängelt. Wem und wie ist der Schaden bzw. der Kofferverlust anzuzeigen? Etwa schnell am Lost & Found-Schalter im Flughafengebäude, direkt bei der Fluggesellschaft oder bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters? Mündlich, fernmündlich oder telefonisch?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-11
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Dokument Gepäckunregelmäßigkeiten – Anforderungen an die Schadensanzeige an Luftfrachtführer