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Geschäftsmodellinnovation zur Krisenbewältigung nach § 1 StaRUG
Einsatz von Geschäftsmodellanalysen im Rahmen der Krisenfrüherkennung

Die seit mehr als zwei Jahren anhaltenden Belastungen durch die Corona-Pandemie und die massiven Auswirkungen des Ukraine-Kriegs in den vergangenen Monaten stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen. Diese beiden auch als „Brandbeschleuniger“ bezeichneten Krisen haben viele Gewissheiten der Unternehmen in Frage gestellt. In Verbindung mit der seit Jahren diskutierten globalen Klimakrise und der intensiven Nachhaltigkeitsdiskussion entsteht dann eine Problemlage, die in ihrem Ausmaß schon mit der industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts verglichen wird. Viele Geschäftsmodelle werden in Frage gestellt. Durch das neue StaRUG wird die Krisenfrüherkennung zur Pflichtaufgabe aller juristischen Personen. Die Aufgabe, existenzgefährdende Unternehmenskrisen durch wirksame Früherkennungssysteme zu identifizieren, um die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen zu sichern und den Zusammenbruch vermeiden zu können, muss sich vor dem derzeitigen Krisenhintergrund auch auf die Analyse der Geschäftsmodelle beziehen. Dieser Beitrag erläutert die Geschäftsmodellanalyse als einen wesentlichen Bestandteil der Krisenfrüherkennung und zeigt, dass unter bestimmten Umständen Geschäftsmodellinnovationen notwendig sind. Vorgesehen ist ein Folge-Beitrag, in dem auch anhand von Beispielen dargestellt werden soll, wie Geschäftsmodell innovationen zur Krisenbewältigung entwickelt werden können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-03
Dokument Geschäftsmodellinnovation zur Krisenbewältigung nach § 1 StaRUG