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Gesetz verstößt gegen Europarecht – Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Das FG München hatte bereits am 13. November 2003 entschieden, dass die Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 1 UStG gegen EU-Recht verstößt (Ausgabe 5/2004, Seite 16). Die Finanzverwaltung hatte das Urteil angefochten.

Seiten 14 - 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2005
Veröffentlicht: 2005-06-01
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