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Grundsatzfrage zur Margensteuer – Welche Einnahmen sind bei verbilligten Leistungen zu erfassen?

Eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz sorgt dafür, dass eine ungeklärte Rechtsfrage der Margenbesteuerung von Reiseleistungen Aktualität erlangt (Urteil vom 11.1.2007, Az: 6 K 1066/05). Letztlich geht es um die Frage, welches umsatzsteuerliche Entgelt zu erfassen ist, wenn Leistungen an Arbeitnehmer aus betrieblichen Erwägungen verbilligt abgegeben werden.

Seiten 9 - 11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2007
Veröffentlicht: 2007-10-01
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Dokument Grundsatzfrage zur Margensteuer – Welche Einnahmen sind bei verbilligten Leistungen zu erfassen?