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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Haushaltsgemeinschaft / Unterstützungsleistung / Vermögensberücksichtigung

§ 9 Abs. 5, § 9 Abs. 1, § 12 SGB II; § 96 Abs. 1 SGG

1. Bei den in einer Haushaltsgemeinschaft vermuteten Unterstützungsleistungen handelt es sich (stets) um Einnahmen des – ansonsten – hilfebedürftigen Angehörigen.

2. Eine wechselseitige Vermögensberücksichtigung findet in einer Haushaltsgemeinschaft nicht statt.

3. Im Streit um die Höhe der zu bewilligenden Leistungen wird ein nach Klageerhebung ergehender Aufhebungs- und Erstattungsbescheid kraft Gesetzes Gegenstand des Klageverfahrens.

Urteil des 14. Senats des BSG v. 3.9.2020 – B 14 AS 55/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:030920UB14AS5519R1 –
Anmerkung von Michael Grosse, Dortmund und Dirk Weber, Bielefeld

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.05.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-05-04
Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Haushaltsgemeinschaft / Unterstützungsleistung / Vermögensberücksichtigung