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Haftungsrechtliche Probleme des autonomen Fahrens – Teil 2

Da die Automatisierung des Fahrzeugs auf den Halter und dessen Haftung keine unmittelbaren Auswirkungen hat, ändert sich an den bereits dargestellten Grundsätzen insoweit nichts. Der Gesetzgeber hat im Verfahren zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, welches nunmehr die Zulässigkeit von hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr explizit normiert, selbst seinen Willen kundgetan, die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG unverändert beizubehalten. Dies wird allgemein auch als zutreffend bewertet, da durch die Automatisierung des Fahrzeugs insoweit keine Haftungslücken entstehen. Daraus folgt letztlich, dass sich für den Halter automatisierter Kraftfahrzeuge im Vergleich zur Halterhaftung bei sonstigen Kraftfahrzeugen keine Veränderungen ergeben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2019.06.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 6 / 2019
Veröffentlicht: 2019-05-29
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Dokument Haftungsrechtliche Probleme des autonomen Fahrens – Teil 2