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Hinzurechnung durch Gesetzgeber nie beabsichtigt!

Über die ausgesprochen profiskalische Interpretation der Gewerbesteuerhinzurechnungsvorschriften bezogen auf den Reisevorleistungseinkauf durch die Finanzverwaltung hatten wir in der Vergangenheit mehrfach kritisch berichtet. Wohlgemerkt: Das Gesetz ist präzise sowie nachvollziehbar formuliert und die Intention des historischen Gesetzgebers erweist sich aufgrund der deutlichen Positionierung „historischer Zeitzeugen“ als klar. Die Anzahl der Befürworter einer Übermaßbesteuerung touristischer Betriebe in Deutschland dürfte also überschaubar bleiben, zumal die Sinnhaftigkeit der mittels OFD-NRW-Erlass vom 4.11.2013 konkretisierten Beurteilung des Hoteleinkaufs als fiktives Inlandsbetriebsvermögen auch innerhalb der Verwaltung alles andere als unumstritten ist. Außerdem hat sich im Nachgang zur nicht öffentlichen Expertenanhörung im Tourismusausschuss des Bundestags, die am 21.5.2014 stattgefunden hat, auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel am 4.6.2014 klar positioniert: Eine Gewerbesteuerhinzurechnung war nie beabsichtigt. All dies entspricht auch der Einschätzung innerhalb der CDU/CSU-Fraktion, die schon am 3.6.2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, auf den wir nachfolgend noch eingehen werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2014
Veröffentlicht: 2014-07-11
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