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Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten – BVerfG sieht keinen Verfassungsverstoß

Das Finanzgericht Hamburg hatte beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angefragt, ob die Vorschriften der Gewerbesteuerhinzurechnung – damit inzident auch das Gewerbesteuerrecht schlechthin – aufgrund Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) verfassungswidrig sein könnten. Dies hat das BVerfG nun nach knapp vier Jahren mittels Beschluss vom 15.2.2016 (Az.: 1 BvL 8/12) zurückgewiesen – erwartungsgemäß und zudem sehr eindrucksvoll.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-13
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Dokument Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten – BVerfG sieht keinen Verfassungsverstoß