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Hotel‐Diebstahl – wer haftet?

Jeder Reisende hat davon gehört oder war schon selbst betroffen: Das teure Parfüm verschwindet aus dem Zimmer, aus dem Zimmersafe werden Wertsachen entwendet, dabei wird der Safe ohne Einbruchsspuren geknackt, etwa offensichtlich mit Hilfe eines Mastercodes des Hotels. Wer von einem solchen Ereignis betroffen ist, verliert schnell die Lust auf Erholungsurlaub. Aber – wer haftet, wer ersetzt Schaden?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2019
Veröffentlicht: 2019-09-09
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Dokument Hotel‐Diebstahl – wer haftet?