Hoteleinkauf und gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Verhandlungen mit Fiskus ergebnislos
Über die existenzbedrohende Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung, den Hoteleinkauf bei Reiseveranstaltern gewerbesteuerlich hinzuzurechnen und damit bei grob überschlägiger Berechnung rückwirkend ab 2008 eine Mehrbelastung mit Gewerbesteuer i.H.v. ca. 2% des Bruttohoteleinkaufs jährlich zu generieren, wurde hier fortlaufend berichtet (vgl. zuletzt SRTour 12/2014 S. 6 ff.). Die Argumente für und gegen eine Gewerbesteuerhinzurechnung sind bekannt und seit längerem Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, welches vor dem Finanzgericht Münster unter dem Az.: 9 K 1472/13 G geführt wird. Die Finanzverwaltung bezeichnet diesen Rechtsstreit in Münster als Musterverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-10 |