• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Hotelplätze für Reiseleiter und Busfahrer auch hinzurechnungspflichtig?

Wir sind Busreiseveranstalter und seit einigen Wochen mit einer nicht gänzlich überraschenden Betriebsprüfung konfrontiert, welche für die Jahre 2012-2015 eigentlich nur einen Prüfungsschwerpunkt hat: die gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Ausgehend von unserem Hotelaufwand nimmt unser Prüfer einige Abrechnungen vor, um eine Kaltmiete zu ermitteln, sodass wir rechnerisch bei etwa 21% des um Nicht-Hotelmietkosten bereinigten Hoteleinkaufs auskommen. Streitpunkt bleiben aber die geschäftlichen Übernachtungen unserer angestellten Busfahrer, die wir im Prüfungszeitraum noch als Hotelaufwand verbucht hatten. Die Betriebsprüfung will auch diesen Kostenblock anlässlich von dienstlichen Reisen mit Gewerbehinzurechnungssteuer belasten und hat kurzerhand Folgendes festgestellt: „Entsprechend dem Gesetzeswortlaut und dem gleichlautenden Ländererlass zu § 8 Nr. 1 GewStG sind auch die auf das Buspersonal entfallenden Mietkosten der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu unterwerfen (analog den Unterkünften für Montagearbeiter).“ Ist diese rechtliche Einordnung zutreffend? Gibt es Empfehlungen seitens der Verbände, wie wir uns in Deutschland verhalten sollten?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-10
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Hotelplätze für Reiseleiter und Busfahrer auch hinzurechnungspflichtig?