Hotelprovision an Reisebüros auch bei Provisionsteilung mit 19% zu versteuern
Seit der Umstellung der Mehrwertsteuer im Jahre 2010 von 19% auf 7% bei Hotelübernachtungen in Deutschland scheint bei der Hotellerie gelegentlich immer noch Unklarheit darüber zu herrschen, mit welchem Steuersatz Hotelprovisionen an Reisebüros zu belegen sind. Wir als mittelständische Agentur erhalten jedenfalls Provisionszahlungen im Normalfall mit 19%, hin und wieder aber auch mit 7% Mehrwertsteuer. Uns beschäftigen in diesem Zusammenhang drei Fragenkomplexe:
■ Welcher Steuersatz ist korrekterweise anzuwenden?
■ Liegt eventuell ein Unterschied vor, wenn nur die reine Übernachtung gebucht wurde oder aber eine Übernachtung mit Frühstück und/oder Halb- bzw. Vollpension?
■ Wie ist bei Provisionsteilung kooperierender Reisebüros (Unteragenturen) zu verfahren?
Seiten 7 - 10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-11 |