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Hotelrechnung: Korrekte Kleinbetrags-Faktura entscheidend

Für eine geschäftliche Übernachtung hat uns das Hotel eine Kleinbetragsrechnung wie folgt ausgefertigt:
Übernachtung mit Frühstück gesamt 150,00 €
Mehrwertsteuer 7% 7,85 €
Mehrwertsteuer 19% 4,79 €
Neben dem Rechnungsdatum ist auch das Hotel mit Anschrift und USt-IdNr. aufgeführt. Unsere Buchhalterin hat diese Rechnung anstandslos mit Vorsteuerabzug 7% und 19% verbucht. Dagegen erhebt unser Steuerberater „Einspruch“, weil seines Erachtens keine Steuerbeträge in einer Kleinbetragsrechnung genannt werden dürfen, stattdessen aber der Bruttopreis getrennt nach Übernachtung (7%) und Frühstück (19%) ausgewiesen werden muss. Offenbar sind die Steuerbeträge korrekt ausgerechnet. Reicht das nicht für den Vorsteuerabzug?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-09
Dokument Hotelrechnung: Korrekte Kleinbetrags-Faktura entscheidend