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Immer wieder Probleme mit dem Sicherungsschein (§ 651k BGB)

Obwohl doch eigentlich § 651k BGB klare Vorgaben zur Insolvenzabsicherungspflicht des Reiseveranstalters macht, zeigen sich in der Praxis immer wieder Rechtsanwendungsprobleme. Insbesondere bei Einschaltung ausländischer Veranstalter besteht eine Umsetzungslücke.

Seiten 18 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.08.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2009
Veröffentlicht: 2009-08-20
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