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Inhalt der Ausgabe 02/2016

Editorial

Dicke Luft in deutschen Städten?

Inhalt

Inhalt / Impressum

Immissionsschutz / Bekanntgabeverordnung

Die 41. BImSchV – Verordnete Qualitätssicherung für bekannt gegebene Messstellen nach § 29b BImSchG

Mit Erscheinen der 41. BImSchV am 2. Mai 2013 wurden die bis dahin in den Bundesländern angewandten Richtlinien und Erlasse zur Bekanntgabe von Stellen für Ermittlungen im Immissionsschutz in einer Bundesverordnung gebündelt und sowohl technisch als auch rechtlich auf einen aktuellen Stand gebracht. Wesentliches Ziel war dabei ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau für Ermittlungen im gesetzlich geregelten Bereich zu definieren und somit sicherzustellen, dass trotz der unterschiedlichen Zuständigkeiten in 16 Bundesländern die Messungen und Ermittlungen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar sind. Der Artikel zieht eine erste Bilanz über die Auswirkungen der neu geregelten Qualitätssicherung für die § 29b Messstellen im Bereich der Emissionsermittlungen, setzt sich mit den bisher aufgetretenen Kontroversen zur Auslegung der 41. BImSchV auseinander und zeigt Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich.

Immissionsschutz / Nationale Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Nationale Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Aktuell muss die geltende Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV) an die im Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Seveso-III-Richtlinie angepasst werden. Die Frist für die nationale Umsetzung war der 31.05.2015. Mit Stand vom 19.05.2015 gibt es einen ersten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der den zuständigen Behörden und der Industrie zur Stellungnahme vorgelegen hat. Mittlerweile liegt ein zweiter Entwurf zur Änderung des BImSchG und der 12. BImSchV mit Datum vom 07. bzw. 08.04.2016 vor, der am 27.04.2016 offiziell an das Bundeskabinett geht und danach über das BMUB veröffentlicht wird. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Änderungen der Seveso-III-Richtlinie, den Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfen und den hieraus resultierenden Pflichten für Betreiber und Behörden auseinander. Es wird zudem erläutert, welche wesentlichen Änderungen der Seveso-III-Richtlinie wegen der nicht fristgerechten Umsetzung unmittelbar anzuwenden sind.

Immissionsschutz / Emissionsminderung und Überwachung einer Bleihütte

Emissionsminderung und Überwachung einer Bleihütte mit Fokus auf diffusen Quellen

Bei vielen industriellen Tätigkeiten wird Staub als unerwünschte Emission freigesetzt. Am Beispiel einer Bleihütte werden technische und organisatorische Maßnahmen aufgezeigt, die in Summe zu einer erheblichen Reduzierung geführt haben. Technische Schutzmaßnahmen müssen durch regelmäßige Kontrollen abgesichert werden. Dies ist einerseits Kernaufgabe des Betreibers, parallel können und sollten hier die regelmäßigen Umweltinspektionen im Sinne der IED-Richtlinie durch die Überwachungsbehörden ansetzen. Auf Ebene der fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens wurde eine entsprechende Überwachungssystematik entwickelt, die in ihren Grundzügen knapp vorgestellt wird. Die sich abzeichnende Ausdehnung des Störfallregimes (Seveso III) auch auf Anlagen diesen Typs wird kritisch hinterfragt.

Immissionsschutz / Luftreinhaltung versus Meeresschutz

Auswirkungen von Abgasnachbehandlungsanlagen (Scrubbern) auf die Umweltsituation in Häfen und Küstengewässern

Die Internationale Konvention zur Verhinderung von Verschmutzungen durch Schiffe zur Verbesserung der Luftqualität in Küstenregionen und Hafenstädten MARPOL Annex VI schreibt zur Minderung der Schwefeloxidemissionen eine schrittweise Absenkung des Schwefelgehaltes in Schiffstreibstoffen vor. Die Verwendung von Abgasreinigungsanlagen stellt eine zulässige Alternative zur Einhaltung der Abgasvorschriften dar. Die Nutzung von Abgaswäschern bedingt die Einleitungen von sogenanntem Waschwasser in das Meer und die Küstengewässer. Dieses Waschwasser enthält ausgewaschene Abgasbestandteile, die nur teilweise durch Wasseraufbereitung daraus entfernt werden können. Aus der Einleitung ergeben sich sowohl Konflikte mit dem Meeressschutz als auch mit der Vereinbarkeit in der Umsetzungspraxis der Wasserrahmenrichtlinie, die bislang noch weitgehend ungelöst sind.

Luftreinhaltung / Falsche Abgaskennwerte bei VW

Falsche Abgaskennwerte bei VW

Mit einer Emissions- und Immissionsberechnung an einer Innerortsstraße für das Jahr 2015 soll festgestellt werden, ob sich durch die Kenntnis der Manipulation der VW-Diesel-Pkw neue Aspekte für die Immissionsmodellierung ergeben. Dazu wurde der Anteil der VW-Diesel-Pkw an der Verkehrsmenge bestimmt und in einem Basisszenario angenommen, dass alle Euro 5- bzw. Euro 6-Diesel-Pkw der VW-Group nur dem Emissionsverhalten der Euro 3-Fahrzeuge nach HBEFA 3.2 entsprechen. In zwei weiteren Szenarien erfüllen diese Fahrzeuge dann die Werte nach HBEFA 3.2 von Euro 4 bzw. nachfolgend die Euro 5- bzw. Euro 6-Norm, so wie sie zugelassen sind. Um zu sehen, was sich theoretisch für eine Schadstoffminderung für alle Diesel-Pkw, auch anderer Hersteller, ergeben würde, wenn für die Euro 5- und Euro 6-Fahrzeuge die Abgaskennwerte des NEFZ vom Rollenprüfstand auch auf der Innerortstraße gelten würden, wurde ein solches best-case Szenario hinzugefügt. Es wurden die NOx- und NO2-Emissionen aller Kfz-Arten dargestellt, sowie eine anschließende Immissionsberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse der Szenarien wurden miteinander verglichen.

Service

Informationen aus der Europäischen Union

+++ Kreislaufwirtschaft: Neue Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln +++ Europäische Kommission verschärft Vorschriften, damit Pkw sicherer und umweltfreundlicher werden +++

Aus der Aus der LAI

+++ Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz +++ Amtschef- und Umweltministerkon Ferenz +++

Personalien

+++ Henning Scholtz zum Präsidenten des Europäischen Umweltzeichens wiedergewählt +++

VDI-Richtlinien

Nachrichten

+++ Aktive Reduzierung der Feinstaubbelastung mit Moosen +++ Kraftstoffe, die keine schädlichen Abgase produzieren +++ Öl- und Gas-Boom lässt Methan-Ausstoß ansteigen +++ Ammoniak-Ausstoß deutlich zu hoch +++

Aktuelle Umweltvorschriften

Umweltinformationen

+++ UBA-Emissionsdaten für 2015 zeigen Notwendigkeit für konsequente Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 +++ Luftqualität 2015: Stickstoffdioxid-Belastung weiterhin zu hoch +++

Presseinformationen

+++ Ressourceneffizienz messbar machen +++ Biologische Abfallbehandlung: Vergärung und Nachbehandlung +++ Abgasreinigung – Abscheidung von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Halogeniden aus Abgasen (Rauchgasen) von Verbrennungsprozessen +++ Ausströmende Luft verbessert Absauganlagen +++ Feinstaub mindert Leistung von Profi-Fußballern: Wirtschaftliche Kosten der Luftverschmutzung unterschätzt +++ Quantifizierung von diffusen Feinstaubemissionen aus industriellen Anlagen einschließlich landwirtschaftlicher Quellen +++ Biologische Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Wirkung von Luftverunreinigungen (Biomonitoring) – Erfassen von Stickstoffanreicherungen in der Blattflechte Parmelia sulcata zum Nachweis von Immissionswirkungen +++

Mitteilungen der Industrie

+++ International Automotive Recycling Congress, Berlin – Neue Anreize für mehr Ressourceneffizienz +++

Veranstaltungskalender

Ausgewählte Veranstaltungstermine von Juni 2016 bis Dezember 2016
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-27
 

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