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Immissionsschutzrechtliche Zulassung von Windenergieanlagen bei ständig vorherrschenden Fremdgeräuschen

Im Rahmen eines Verfahrens der Erteilung einer für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bildet die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998) einen wesentlichen Bestandteil der verwaltungsbehördlichen Aufgabe. Nicht selten scheitert die Erlangung einer Genehmigung eines Betriebes der beantragten Windenergieanlage im nächtlichen Volllastbetrieb, so dass die Anlage nur in leistungsvermindertem Betrieb genehmigt wird. Je nach Anlagenstandort ist es indessen möglich, dass ein Schallgutachten zwar eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte prognostiziert, allerdings Umgebungsgeräusche bereits alleine jene Richtwerte überschreiten. Die folgenden Ausführungen sollen einen Beitrag leisten, den Umgang mit der Irrelevanzregelung der Nr. 3.2.1 Abs. 5 TA Lärm in solchen Fällen zu konkretisieren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2014.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-08-27
Dokument Immissionsschutzrechtliche Zulassung von Windenergieanlagen bei ständig vorherrschenden Fremdgeräuschen