Implikationen des StaRUG
Neue gesetzliche Anforderungen an das Krisen- und Risikofrüherkennungssystem
Mit dem StaRUG gibt es seit 1.1.2021 einen neuen gesetzlichen Rahmen, der die Anforderungen an ein Krisen- und Risikofrüherkennungssytem präzisiert und erweitert. Die geforderte Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen erfordert Risikoanalyse und Risikoaggregation, die auch bei mittelständischen GmbHs effizient umsetzbar sind. Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeiten der Restrukturierung eines Unternehmens zur Vermeidung einer Insolvenz, zum Beispiel speziell über Restrukturierungspläne.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2021.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-31 |