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Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues Genehmigungsverfahren unzulässig

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 4. September 2019 entschieden, dass die Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow (Wittstock) ohne Durchführung eines neuen Genehmigungsverfahrens nicht in Betrieb genommen werden darf. Damit hat er die Berufungen des Landesamtes für Umwelt und des Betreibers der Anlage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-25
Dokument Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues Genehmigungsverfahren unzulässig