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Interessenkonflikte

Interessenkonflikte werden als „Grundproblem der Fremdgeschäftsführung“ angesehen und zwar nicht nur in zivilrechtlicher, sondern auch in aufsichtsrechtlicher Hinsicht. Soweit ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen für Kunden Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringt, können es selbst und seine Mitarbeiter auch eigene Interessen verfolgen, die mit den aus der Fremdgeschäftsführung erwachsenden Treuepflichten nicht vereinbar sind. Hier werden Interessenkonflikte als „funktionsimmanent“ angesehen. Die Tatsache, dass zwischen verschiedenen Marktteilnehmern unterschiedliche Interessen bestehen, ist nicht per se als verwerfliches Verhalten eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens zu bewerten.

Dennoch muss sich ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen um die Vermeidung von Interessenkonflikten bemühen. Da eine völlige Vermeidung jedoch häufig nicht möglich ist bzw. nur unter einem weitgehenden Verzicht auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen realisierbar wäre, verlangt der Gesetzgeber dies, das sei bereits vorweggenommen, grundsätzlich nicht.

Entscheidend ist nach der gesetzlichen Konzeption der Umgang mit Interessenkonflikten. Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen diesen divergierenden Interessen ist Gegenstand der Interessenkonfliktsteuerung bzw. des Interessenkonfliktmanagements. Diese sind in sog. „Grundsätzen“ festzulegen.

Eine zentrale Rolle bei dem Umgang mit Interessenkonflikten kommt hierbei dem Compliance-Beauftragten bzw. der Compliance-Funktion der Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu.

Letztlich soll durch eine angemessene Interessenkonfliktsteuerung das Vertrauen der Anleger in die Marktintegrität geschützt werden. Davon wieder profitieren die einzelnen Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Seiten 495 - 536

Dokument Interessenkonflikte