Israelreise einer Religionslehrerin: Kein Werbungskostenabzug
Immer wieder kommt es in der Steuerpraxis zu Streitigkeiten über die Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Auslandsreise. In diesem Zusammenhang hat das FG Münster kürzlich entschieden, dass der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten nicht in Betracht kommt, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-10 |