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Joachim Bumke, Die vier Fassungen der ,Nibelungenklage‘. Untersuchungen zur Überlieferungsgeschichte und Textkritik der höfischen Epik im 13. Jahrhundert. Berlin-New York 1996 (QuF NF 8).

Joachim Bumkes opus magnum besteht im Grunde aus zwei Büchern – den Untersuchungen zur Überlieferungsgeschichte der höfischen Epik und denjenigen zur Überlieferungsgeschichte der ,Klage‘. Erstere sind die Grundlage für letztere, führen aber über diesen Zweck auch weit hinaus. Der Begriff der ,Fassung‘ steht im Zentrum beider Teile.

Den Anfang des Buches bildet eine Ablehnung der traditionellen Textkritik Lachmannscher Provenienz, weil die Voraussetzungen, die für ihre Anwendung nötig sind, im Bereich der höfischen Epik nicht oder nur selten gegeben sind. Denn es hat sich herausgestellt, „daß der größte Teil der mittelalterlichen Literatur Überlieferungsbedingungen unterworfen war, die die Anwendung der Lachmannschen Methode nicht gestatten“ (S. 3). Die Zahl der Handschriften ist nicht groß genug, die Überlieferung nicht lückenlos oder die Methoden der Fehlerbestimmung versagen. Letzteres wird anschließend am freilich reich überlieferten ,Iwein‘ demonstriert. Der Grund dafür, daß es nicht gelingt, Übereinstimmung in der Forschung darüber zu erzielen, welche ,auffälligen‘ Reime ,Fehler‘ darstellen (und deshalb nicht von Hartmann stammen können), liegt darin, daß, wie schon Zwierzina feststellte, „die varianten wirr durcheinander“ gehen (S. 14) und sich nicht auf eine Handschriftengruppe beschränken lassen. Damit ist das Problem der sogenannten ,Mischhandschriften‘ angesprochen. „Die traditionelle Textkritik kennt für Mischhandschriften nur eine Erklärung: sie sind das Ergebnis von Kontamination“ (S. 15). An dieser Stelle legt Bumke eine Spur, die später wichtig wird, wenn er hervorhebt, daß „bei starker Kontamination eine einzelne Schreibstube als Ausgangspunkt oder Zentrum der Überlieferung anzunehmen sei“ (ebd.). Zunächst freilich folgt eine Destruktion der Vorstellung, die Schreiber hätten in philologischer Manier die Handschriften verglichen, um einen ,guten‘ Mischtext zu erarbeiten, also für größere Partien Handschriften aus verschiedenen Stemmazweigen benutzt. Die Beweislast dafür, daß dies doch häufiger vorgekommen sei, wird den Verteidigern der Kontaminationsthese zugeschoben und die Latte so hoch gelegt, daß von vornherein dieser Beweis nicht gelingen kann (S. 29). Bumke bricht an dieser Stelle den Gedankengang gewissermaßen ab, indem er zunächst alle Kontaminationshypothesen beiseite schiebt, um so einen neuen Zugang zum Überlieferungsbefund mhd. Epik zu finden. Dieser beginnt bei folgender, zentraler Beobachtung: „Für die Überlieferungsgeschichte der meisten höfischen Epen ist es kennzeichnend, daß sich relativ früh zwei oder mehrere Handschriftengruppen ausgebildet haben, die dann über Jahrhunderte fest geblieben sind“ (S. 32). Diese Gruppen nennt Bumke „Fassungen“, ein Begriff, der anschließend definiert wird: Erstens muß erkennbar sein, daß die Versionen eines Romans tatsächlich ein Werk bilden, die sich aber im Textbestand und/oder in der Textfolge so stark unterscheiden, daß diese Unterschiede nicht als zufällige, sondern nur als Ergebnis eines Gestaltungswillens angesehen werden können. Zweitens muß gegeben sein, daß sich das Verhältnis dieser beiden Fassungen zueinander einer stemmatologischen Beschreibung widersetzt, andernfalls wäre die eine Version nur als Bearbeitung der andern anzusehen. Es müssen also, mit einem Ausdruck Karl Stackmanns, „gleichwertige Parallelversionen“ vorliegen (S. 32).

Seiten 442 - 445

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.1999.03.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7806
Ausgabe / Jahr: 3 / 1999
Veröffentlicht: 1999-07-01
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Dokument Joachim Bumke, Die vier Fassungen der ,Nibelungenklage‘. Untersuchungen zur Überlieferungsgeschichte und Textkritik der höfischen Epik im 13. Jahrhundert. Berlin-New York 1996 (QuF NF 8).