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Kapitalanlagerecht und DSGVO
OLG München zum Auskunftsanspruch des Anlegers auf Daten der Mitanleger

Das OLG München hat mit Urteil vom 16.01.2019 über Auskunftsansprüche des Anlegers in einer Personengesellschaft und deren Vereinbarkeit mit Art. 6 DSGVO entschieden. Datenschutzrechtlich ist dieses Urteil aus mehreren Gründen relevant: Erstens ist damit – soweit ersichtlich – erstmalig die Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Kapitalanlagerecht und DSGVO Gegenstand einer obergerichtlichen Entscheidung geworden. Zweitens bekennt sich das OLG München zu einer weiten Auslegung von Art. 6 DSGVO. Drittens wirft der Fall ebenfalls erstmals unter der DSGVO die jüngst diskutierte Frage auf, ob ein Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft gegen die Übermittlung seiner Daten ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO hat.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.04.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-06-26
Dokument Kapitalanlagerecht und DSGVO