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Kein Steuerabzug bei Cross-Border Airline-Leasing

Der BFH hat entschieden, dass das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen des Vermieters – wie bei im Schifffahrtsregister eingetragenen Schiffen – regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen führt (Urteil vom 2.5.2000, Az: IX R 71/96, BStBl 2000 II, 467).

Seite 14

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-02-01
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